Revier 24 und 25

Der FVMuU ist der Pächter der Reviere 24 / 25 und bewirtschaftet die Ausgabe der Jahreskarten.  Stückpreis CHF 210.00. Jahreskartenanfragen über ch.balmer@datazug.ch

 

Alle Fischer und Fischerinnen sind gemäss Bundesgesetzgebung dazu verpflichtet, über die von ihnen gefangenen Fische und Krebse genaue Kontrolle zu führen. Der Kanton Aargau bietet die Möglichkeit, diese Daten mittels online zu erfassen. Die erhobenen Daten werden von der Fischereiverwaltung jährlich zusammengestellt und ausgewertet.

 

https://www.ag.ch/de/bvu/jagd_fischerei/jagd_fischerei.jsp

 


Befischbares Gewässer: Revier Nr. 24

 

Reuss, ganze Flussbreite, vom Grenzbach südlich Jonen bzw. von der Kantonsgrenze AG/ZH aufwärts bis zur Brücke Rickenbach-Obfelden.

Länge: ca. 3'100 m

Anzahl Fischereikarten: 35 Jahreskarten

Besondere Bestimmungen: Äschenpopulation und Auengebiet von nationaler Bedeutung

 


Befischbares Gewässer: Revier Nr. 25

 

Reuss, ganze Flussbreite, von der Brücke Rickenbach-Obfelden aufwärts bis zu den beidufrigen Fischerei-Grenzsteinen, ca. 1'000 m unterhalb der Brücke Mühlau-Maschwanden.

Länge: ca. 3'700 m

Anzahl Fischereikarten: 35 Jahreskarten

Besondere Bestimmungen: Äschenpopulation und Auengebiet von  nationaler Bedeutung.